Qualifizierte Antidiskriminierungsberatung ist ein wichtiges Unterstützungsangebot für Betroffene und ein zentraler Baustein jeder Demokratieförderung und Antidiskriminierungsstrategie – sie muss flächendeckend aufgebaut werden. Deshalb fordert der Antidiskriminierungsverband Deutschland (advd) den Aufbau […]
Vom Flickenteppich zur Infrastruktur – Antidiskriminierungsberatung in Deutschland weiterdenkenKeynote – Fachtag Antidiskriminierungsberatung der ADS Bund: Vom Rat zur Tat, Nov 2017 Die zweite Keynote des Tages hielt Daniel Bartel vom […]
AGG Reform jetzt! – Die 11 zentralen Forderungen der Zivilgesellschaft für einen wirksamen Diskriminierungsschutz Mehr Fortschritt wagen heißt auch: mehr Antidiskriminierung wagen. Über 100 zivilgesellschaftliche Organisationen fordern eine schnelle, […]
Diskriminierungserfahrungen prägen die Lebensrealität vieler Menschen – auch in Schulen. Sind Schüler*innen von Diskriminierung betroffen, ist der rechtliche Diskriminierungsschutz nach der aktuellen Rechtslage lückenhaft. Hier setzt eine diskriminierungskritische Schulentwicklung an. Sie füllt eine zentrale Leerstelle, indem Schulen bereits losgelöst von notwendigen gesetzlichen Neuregelungen oder bildungs- politischer Agenda transformative Veränderungsprozesse von innen heraus anstoßen können. Die Umsetzung bereits bestehender Gesetze und Verordnungen, gezielte präventive Maßnahmen, aber auch ein festgeschriebenes Vorgehen im Umgang mit konkreten Diskriminierungsvorfällen fördern eine gerechte Bildung für alle Kinder und Jugendliche. Die Bereitschaft von Erziehungsberechtigten, sich in Schulen einzubinden, kann damit erhöht werden. Konflikte im Schulalltag werden langfristig weniger. Lehrkräfte können insgesamt entlastet werden.
Das vorliegende Handbuch wurde im Rahmen des Projektes „Nichtdiskriminierung- Recht und Verpflichtung! Antidiskriminierung Saar 2020+” erstellt, das durch das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ gefördert und vom Ministerium für Bildung und Kultur des Saarlandes kofinanziert wird. Träger des Projekts ist das Antidiskrimi- nierungsforum Saar e. V., ein gemeinnütziger Verein, der seit seiner Gründung im Jahr 2012 für eine vielfältige Gesellschaft eintritt. Das Antidiskriminierungsforum Saar setzt sich bewusst mit diskriminierenden Strukturen auseinander, stärkt das Recht auf Nichtdiskriminierung durch verschiedene Projekte im Saarland und stellt Betroffenen von Diskriminierung eine qualifizierte Antidiskriminierungsberatung zur Verfügung.
Die hier gesammelten Erfahrungen und Ansätze spiegeln die Arbeit des Vereins wider und sollen engagierten Lehrkräften und Schulen als Leitfaden und Inspirationsquelle dienen.
Eine professionelle Antidiskriminierungsberatung ist nur möglich, wenn die Politik die finanziellen Rahmenbedingungen bereitstellt. Mit diesem Papier hat der Antidiskriminierungsverband Deutschland (advd) die Basisanforderungen für eine ausreichende Finanzierung der Antidiskriminierungsberatung nach den Beratungsstandards des advd formuliert. Es richtet sich an politische Verantwortliche in Bund, Ländern und Kommunen.
In den letzten Jahren hat sich die Antidiskriminierungsberatung im gesamten Bundesgebiet strukturell immer mehr etabliert. Es gibt in über 100 Kommunen zivilgesellschaftliche Beratungsstellen. Gleichzeitig gibt es immer noch unterversorgte Regionen. Zum andern sind auch die bestehenden Beratungsstrukturen von einer ausreichenden und vor allem sicheren Finanzierung weit entfernt.
Dieses Forderungspapier ist in dem Prozess der Erstellung der Handreichung „Grundlagen zum Aufbau einer Antidiskriminierungsberatung“ entstanden, in der die Erfahrung von Expert*innen, die in den letzten zwei Jahrzehnten am Aufbau von Strukturen der Antidiskriminierungsberatung beteiligt waren, gebündelt sind. Dabei wurden für die Bereiche Interne Strukturen, Team und Qualifikationen, Finanzierung, Fachliche Ausrichtung und Qualitätssicherung, Öffentlichkeitsarbeit und Netzwerkarbeit Basisanforderungen formuliert.
Der Antidiskriminierungsverband Deutschland hat erstmals die Beratungsdaten seiner Mitgliedsorganisation in einem Lagebild Antidiskriminierung ausgewertet. 2023 wurden bei den 25 unabhängigen Antidiskriminierungsberatungsstellen im advd, die an der gemeinsamen Auswertung teilnahmen, rund 2.600 neue Fälle von Diskriminierung gemeldet. Das macht 7 neue Fälle von Diskriminierung pro Tag – und das allein bei zwei Dritteln der Mitgliedsorganisationen im advd.
Für die einheitliche Auswertung der Daten spielte die “Digitale Akte” des advd, eine Software mit praxisnahen Dokumentationsstandards, eine wichtige Rolle. Die Entwicklung der “Digitalen Akte” sowie die Erstellung des Lagebilds wurde vom Bundesprogramm “Demokratie leben!” des BMFSFJ gefördert.
Der Antidiskriminierungsverband Deutschland (advd) hat 2025 erneut die Beratungsdaten seiner Mitgliedsorganisationen ausgewertet und in einem zivilgesellschaftlichen Lagebild Antidiskriminierung veröffentlicht. Im Jahr 2024 wurden bei 28 unabhängigen Antidiskriminierungsberatungsstellen im advd, die an der gemeinsamen Falldokumentation teilgenommen haben, insgesamt 3.332 neue Diskriminierungsfälle gemeldet – ein Anstieg von 14,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Das entspricht über neun neuen Fällen pro Tag – und das allein bei etwa drei Vierteln der advd-Mitgliedsorganisationen. Die tatsächliche Zahl dürfte daher noch deutlich höher liegen.