Hilfe & Beratung
Diskriminierung kann verunsichern, verletzen und hilflos machen. Viele Menschen fragen sich in solchen Situationen, ob das Erlebte wirklich Diskriminierung war – und was sie jetzt tun können.
Sie müssen damit nicht allein bleiben.
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu Diskriminierung und Antidiskriminierungsberatung sowie Hinweise auf Beratungsstellen, die Sie unterstützen können.
Beratungsstellen in Ihrer Nähe finden
Die Karte zeigt Beratungsangebote in ganz Deutschland.
So können Sie eine Stelle in Ihrer Nähe suchen und direkt Kontakt aufnehmen.
Die Angebote sind unterschiedlich.
• Manche Stellen beraten ausführlich zu Diskriminierung.
• Manche bieten eine erste Orientierung und vermitteln weiter.
• Andere sind auf bestimmte Themen spezialisiert, zum Beispiel Rassismus, Behinderung, Geschlecht oder Arbeit und Wohnen.Sie können die Beratungsstellen selbst kontaktieren
– per Telefon, E-Mail oder über die Website der jeweiligen Stelle.
Mit der Filterfunktion können Sie gezielt nach Angeboten suchen, die zu Ihrer Situation passen.
- Mitgliedsorganisation des advd
- Weitere Beratungsstelle
Antidiskriminierungsberatungsstellen unterstützen Betroffene eigenständig und unabhängig.
Als Fachverband stärken wir ihre Arbeit durch Qualitätsentwicklung, Vernetzung und Einsatz für besseren Rechtsschutz sowie ein flächendeckendes Angebot.
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Was ist Antidiskriminierungsberatung?
Eine Antwort in 3 Minuten
erklärt in kompakter Form, was Antidiskriminierungsberatung ist und welche Funktion sie hat – also was Beratungsstellen leisten, wie sie Betroffene unterstützen und warum diese Arbeit wichtig ist.
Wichtig: Beratung ist mehr als Recht
Antidiskriminierungsberatung prüft nicht nur rechtliche Aspekte. Auch wenn eine Situation juristisch schwer durchsetzbar ist, können Sie:
- Unterstützung erhalten
- Möglichkeiten klären
- Strategien entwickeln
- Begleitung im Beschwerdeprozess bekommen
Diskriminierung betrifft Würde, Teilhabe und Respekt. Wenn Sie unsicher sind, lassen Sie sich beraten – Sie haben ein Recht auf Unterstützung.
Was ist Diskriminierung?
Diskriminierung kann viele Formen haben und in verschiedenen Lebensbereichen auftreten – zum Beispiel bei der Wohnungssuche, in Schule, Uni oder Arbeit, in Arztpraxen, bei Behörden oder im öffentlichen Raum. Sie ist oft mit gesellschaftlichen Machtverhältnissen verbunden, die historisch gewachsen sind, und betrifft bestimmte Gruppen systematisch.
Wann sprechen wir von Diskriminierung?
Diskriminierung liegt vor, wenn Menschen benachteiligt, ausgegrenzt oder belästigt werden, weil ihnen bestimmte Merkmale zugeschrieben werden oder sie als Teil einer bestimmten “Gruppe” gesehen werden. Diese Behandlung verletzt die Würde der Betroffenen, ist ungerecht und kann gegen Gesetze verstoßen. Übrigens, auch sexuelle Belästigung ist eine Form von Diskriminierung,
Beispiele für Diskriminierungsmerkmale (nicht abschließend)
- Rassistische Zuschreibungen oder Herkunft
- Sprache oder Akzent
- Geschlecht oder geschlechtliche Identität
- Sexuelle Identität
- Religion oder Weltanschauung
- Alter
- Körperliche, geistige oder seelische Beeinträchtigungen
Lebensbereiche
Diskriminierung kann überall auftreten, z.B.:
- bei Wohnungssuche, Kita, Schule oder Uni
- am Arbeitsplatz
- im öffentlichen Nahverkehr, bei Behörden, Polizei oder Justiz
Habe ich Diskriminierung erlebt?
Wenn Sie eine oder mehrere dieser Fragen mit „Ja“ beantworten, kann es sich um Diskriminierung handeln:
- Wurden Sie anders behandelt als andere?
- Wurde Ihnen etwas verweigert oder erschwert?
- Haben Sie abwertende oder verletzende Aussagen erlebt?
- Hatte die Situation mit einem der genannten Merkmale zu tun?
Eine Beratungsstelle kann Ihnen helfen, das gemeinsam einzuordnen.
Was kann ich tun, wenn ich
Diskriminierung erlebe?
Diskriminierung kann verunsichern und verletzen. Sie müssen nicht sofort „richtig“ reagieren und niemandem etwas beweisen. Gleichzeitig müssen Sie Diskriminierung nicht hinnehmen. Hier finden Sie Anregungen, wie Sie Schritt für Schritt handeln und Unterstützung bekommen können.
In der Situation
- Achten Sie auf sich: Überlegen Sie, was Ihnen jetzt guttut – die Situation verlassen, sachlich reagieren oder ein klares „Stopp!“ sagen ist möglich.
- Ruhe bewahren & Position zeigen: Machen Sie Ihre Sicht klar, fragen Sie nach Gründen, benennen Sie, warum Sie nicht einverstanden sind. Emotionen sind erlaubt.
- Unterstützer*innen einbeziehen: Dritte können emotionale Unterstützung bieten, Zeug*innen sein oder die Situation öffentlich machen.
- Beweise sichern: Namen notieren, Handlungen dokumentieren, digitale Belege speichern – schriftliche Aufzeichnungen können später hilfreich sein.
Nach der Situation
- Gedächtnisprotokoll: Notieren Sie zeitnah, was passiert ist, damit wichtige Informationen nicht verloren gehen.
- Soziales Umfeld einbeziehen: Sprechen Sie mit Menschen, die zuhören und unterstützen.
- Professionelle Unterstützung suchen: Beratungsstellen helfen, die Situation einzuordnen, zu verarbeiten und weitere Schritte zu planen – rechtlich oder außergerichtlich. Frühzeitige Beratung ist wichtig, da Ansprüche oft nur zwei Monate nach Bekanntwerden geltend gemacht werden können.
Ihre Rechte bei Diskriminierung
Nicht alles, was sich wie Diskriminierung anfühlt, ist im juristischen Sinn automatisch eine Diskriminierung.
Aber: Es gibt in Deutschland viele Gesetze, die Menschen vor Benachteiligung schützen.
Diskriminierung kann absichtlich passieren – oder ohne böse Absicht.
Für den rechtlichen Schutz ist das oft nicht entscheidend.
Das wichtigste Gesetz in Deutschland ist das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. In Artikel 3 steht: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
Der Staat darf Menschen nicht benachteiligen, zum Beispiel wegen:
- Herkunft
- Geschlecht
- Religion
- Behinderung
Dieses Verbot richtet sich vor allem an staatliche Stellen, zum Beispiel:
- Behörden
- Schulen
- Hochschulen
- Polizei
- Gerichte
Wenn Sie Diskriminierung durch eine staatliche Stelle erleben, kann das Grundgesetz eine wichtige Rolle spielen.
Das Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt vor Diskriminierung vor allem:
- im Arbeitsleben
- bei Bewerbungen
- in der Ausbildung
- bei der Wohnungssuche
- beim Zugang zu Dienstleistungen (z. B. Restaurants, Versicherungen, Geschäfte)
Das AGG regelt:
- Was rechtlich als Diskriminierung gilt
- Welche Merkmale geschützt sind
- Welche Ansprüche Betroffene haben (zum Beispiel Entschädigung oder Schadensersatz)
- Welche Fristen eingehalten werden müssen
Wichtig: Beim AGG gelten kurze Fristen. Lassen Sie sich möglichst früh beraten.
Weitere wichtige Gesetze
Neben dem Grundgesetz und dem AGG gibt es weitere Regelungen:
Die Sozialgesetzbücher enthalten Schutzregelungen, zum Beispiel bei:
- Bürgergeld
- Arbeitsförderung
- Rehabilitation
- Leistungen für Menschen mit Behinderungen
Das Behindertengleichstellungsgesetz schützt Menschen mit Behinderungen vor Benachteiligung – vor allem gegenüber öffentlichen Stellen des Bundes.
Es geht unter anderem um:
- Barrierefreiheit
- Gleichberechtigte Teilhabe
- Rechte gegenüber Behörden
Viele Bundesländer haben eigene Gleichstellungs- oder Antidiskriminierungsgesetze.
Diese können zum Beispiel Regelungen enthalten für:
- Schulen
- Hochschulen
- öffentlichen Dienst
- Landesbehörden
Welche Regelung gilt, hängt vom Bundesland und vom Lebensbereich ab.
Auch die Europäische Union schützt vor Diskriminierung.
EU-Richtlinien verpflichten Deutschland, Menschen zu schützen – zum Beispiel wegen:
- Herkunft
- Geschlecht
- Religion
- Behinderung
- Alter
- sexueller Identität
Diese Vorgaben beeinflussen viele deutsche Gesetze.
Fragen &
Antworten
Viele Menschen haben ähnliche Fragen, wenn sie Diskriminierung erleben oder unsicher sind, ob sie Unterstützung brauchen.
Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen – verständlich, niedrigschwellig und praxisnah.
Von Diskriminierung sprechen wir, wenn Benachteiligungen, Ausgrenzung oder Belästigungen wegen grundlegender Zugehörigkeiten oder Zuschreibungen geschehen. Dazu gehören zum Beispiel: rassistische Zuschreibungen, Sprache, Herkunft, sexuelle Identität, aber auch das Lebensalter, Geschlecht, Religion/ Weltanschauung sowie körperliche, geistige und seelische Fähigkeiten.
Es gibt Beratungsstellen, die Sie kostenlos, vertraulich und professionell unterstützen.
In der Situation
- Achten Sie auf sich. Sie müssen nichts beweisen und nicht sofort reagieren.
- Sie können die Situation verlassen, ruhig widersprechen oder klar „Stopp“ sagen.
- Fragen Sie nach Gründen für ein Verhalten oder eine Entscheidung.
- Suchen Sie Unterstützung bei anwesenden Personen.
- Sichern Sie Beweise, wenn möglich (z. B. Namen, Fotos, Nachrichten).
Nach der Situation
- Schreiben Sie zeitnah auf, was passiert ist (Gedächtnisprotokoll).
- Sprechen Sie mit vertrauten Menschen über das Erlebte.
- Holen Sie sich professionelle Unterstützung. Beratungsstellen helfen dabei, das Geschehen einzuordnen und nächste Schritte zu klären.
Wichtig:
Für rechtliche Schritte nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gilt oft eine Frist von zwei Monaten. Eine frühe Beratung ist deshalb sinnvoll.
Antidiskriminierungsberatung stellt Sie und Ihre Bedürfnisse in den Mittelpunkt.
Die Berater*innen:
- hören Ihnen zu
- klären gemeinsam mit Ihnen, was Sie möchten
- unterstützen Sie bei der Entscheidung über nächste Schritte
- werden auf Wunsch in Ihrem Auftrag aktiv
Zum Beispiel durch:
- Beschwerdebriefe
- Begleitung zu Gesprächen
- Zusammenarbeit mit Rechtsanwält*innen
Die Beratung beginnt mit einem ausführlichen Erstgespräch.
Antidiskriminierungsberatung folgt gemeinsamen Fachstandards:
- Parteilich: Die Beratung ist auf Ihrer Seite.
- Vertraulich: Nichts geschieht ohne Ihre Zustimmung.
- Unabhängig: Beratungsstellen sind keine Behörden.
- Kostenlos: Die Beratung kostet kein Geld.
- Anonym: Auf Wunsch ist anonyme Beratung möglich.
- Fachlich: Berater*innen sind qualifiziert und fortgebildet.
- Mehrsprachig: Bei Bedarf wird Dolmetschung organisiert.
Diese Frage ist nicht immer leicht zu beantworten. Manchmal fehlen Informationen oder Beweise. Manchmal bleibt ein ungutes Gefühl oder Zweifel.
Auch Unsicherheiten und Fragen haben in der Beratung Platz.
Gemeinsam können Sie klären:
- wie Sie die Situation einschätzen
- was rechtlich erlaubt ist
- welche Handlungsmöglichkeiten es gibt
Beratung kann helfen, Klarheit zu gewinnen und Ihre Haltung zu stärken.
Leider gibt es noch kein flächendeckendes Beratungsangebot in ganz Deutschland.
Wenn es vor Ort keine spezialisierte Stelle gibt, unterstützen Beratungsstellen oft auch telefonisch oder online oder verweisen an passende Angebote.
Bundesweit berät die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) und kann eine erste rechtliche Einschätzung abgeben.